In diesem Onlineseminar ging es um die bedeutendsten Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes und ihre konkreten Auswirkungen. Neben dem zentralen Basiswissen liefert unser Experte Rechtsanwalt...
02. Februar 2024, 10:27 Uhr
Genau das führte dazu, dass die Behörden nicht mehr von einem baurechtlich privilegierten Vorhaben ausgehen wollten. Davon könne man nur sprechen, wenn die erzeugte Energie der öffentlichen Versorgung diene. Die Verwaltungsrichter sahen das nicht so, weil der Sinn der Privilegierung die Förderung der Windenergie als Beitrag zum Klimaschutz sei. Das sahen sie im konkreten Fall als gegeben an.
Verwaltungsgericht Koblenz, , Az.: 1 K 604/22, Urteil vom 27. 02. 2023
Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern
Software für die kaufmännische Immobilienverwaltung kann heute weit mehr als nur Heiz- und Nebenkosten abzurechnen. Welche Funktionen die Software im Einzelnen bietet, hängt vom jeweiligen Programmkonzept, der Zielgruppe und natürlich vom Preis ab. Diese...
Redaktion (allg.)
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Artikel Kleine Windkraftanlagen sind privilegierte Vorhaben
Seite 48 bis 49
8.11.2023
Balkonkraftwerk gilt ab 2024 als privilegierte Maßnahme
1.12.2023
Balkonkraftwerk gilt ab 2024 als privilegierte Maßnahme













