Bauplanungsrecht

Bestandsschutz nur für genehmigte Bauten

Im Bauplanungsrecht kommt es immer wieder zu Situationen, in denen sich die bauliche Nutzung eines Grundstückes im Laufe der Zeit nach und nach intensiviert. Zunächst reagieren weder die Nachbarn noch die Bauaufsichtsbehörden, eben weil sich die Veränderung schleichend vollzieht. Irgendwann brechen die Nutzungskonflikte jedoch aus.

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Bild: itchaznong/stock.adobe.com
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Eine Legalisierung von Bestandsgebäuden über die Änderung des Bebauungsplans ist nicht zulässig.

VGH Bayern, Urteil vom 8. August 2023 – 1 N 20.2600

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Dr. Jonas Müller

Dr. Jonas Müller
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, wronna+partner.gbr

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Artikel Bestandsschutz nur für genehmigte Bauten
Seite 46 bis 47
5.2.2024
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