06. November 2023, 16:20 Uhr
Eine Legalisierung von Bestandsgebäuden über die Änderung des Bebauungsplans ist nicht zulässig.
VGH Bayern, Urteil vom 8. August 2023 – 1 N 20.2600
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Dr. Jonas Müller
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, wronna+partner.gbr
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Artikel Bestandsschutz nur für genehmigte Bauten
Seite 46 bis 47
5.9.2024
Novelle des Baugesetzbuchs in der Abstimmung
2.10.2025
Gesetzesnovelle in der parlamentarischen Beratung










