Der Mieter minderte die Miete um 8 %, weil Schimmel und Feuchtigkeitsschäden in Bad und Küche auftraten. Der Vermieter meinte, unzureichendes Heizen und Lüften seien die Ursache - falsch. Grund: Die Wärmedämmung der Außenwände des Hauses war nur gering. Bei niedrigen Außentemperaturen bildet sich deshalb schnell Kondenswasser. Dies hatte Schimmel und Feuchtigkeit zur Folge. Wenn man, so die Richter, gleiches Lüftungsverhalten der Bewohner unterstellt, ist das Schadensrisiko in wärmetechnisch besser gebauten Häusern wesentlich geringer. Für die Schäden war also nicht der Mieter verantwortlich. Denn schon bei normalem Gebrauch der Räume - wie Kochen, Abwaschen, Duschen - überschritt die Luftfeuchtigkeit die kritische Grenze von 50 bis 60 %. Wegen der mangelhaften Bausubstanz konnte der Mieter die Wohnung nicht normal nutzen. Die geringfügige Herabsetzung der Miete ging vor Gericht in Ordnung.
Redaktion (allg.)
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