05. März 2010, 11:22 Uhr
Auch wenn Mieter mit ihren Zahlungen im Verzug sind, haben Vermieter nicht das Recht, sie mit Schikanen unter Druck zu setzen. Ein Vermieter darf nicht einfach das Wasser sperren und Gas oder Heizung abstellen, entschied das Gericht. Der Mieter hatte lange Zeit seine Betriebskosten nicht nachgezahlt. In dem Verhalten des Vermieters sahen die Richter einen Missbrauch, den sie als verbotene Eigenmacht werteten. In dem Abstellen sei sogar eine Besitzstörung zu sehen, urteilten sie.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Vermieter darf Wasser und Gas nicht abstellen
23.7.2024
Gesetz gegen Schrottimmobilien erhält breite Unterstützung
27.10.2025
EU-Regelwerk für Künstliche Intelligenz










