11. März 2010, 11:03 Uhr
Wenn der Vermieter die Wohnung mit Propangas heizt, das höhere Heizkosten als Erdgas verursacht, liegt allein hierin noch kein Sachmangel der Wohnung. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die preisgünstigste Energieversorgung zu wählen - nach neuem Mietrecht muss er jetzt aber vernünftig wirtschaften. Hier musste der Mieter noch die Heizkostenabrechnung begleichen und durfte die Miete nicht mindern. Künftig ist aber eine weit überteuerte Energieversorgung vom Mieter nicht unbedingt hinzunehmen.
Redaktion (allg.)
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