Bei Widerspruch gibt's Geld
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 31. Juli 2013 (Az.: VIII ZR 162/09) auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW hin entschieden, dass 25 RWE-Gassonderkunden wegen der unwirksamen Vertragsbedingungen Rückzahlungen von insgesamt 16.128,63 Euro zustehen.
Diese Entscheidung kann durchaus weit reichenden Folgen haben: Wer Verträge mit gleich lautenden Klauseln abgeschlossen hat, kann nun ebenfalls Geld zurückverlangen.
Dazu muss allerdings bei den Energieversorgern zunächst Widerspruch gegen Rechnungen eingelegt und Erstattungen eingefordert werden.
Die Verbraucherzentrale NRW appelliert an die Energiekonzerne, hierbei ein schlankes und verbraucherfreundliches Verfahren zu etablieren.
Auf ihrer Internetseite bietet Sie einen Musterbrief zum Widerspruch an.
Foto: pixelio.de/Dieter Schütz









