Energiekosten

Unbezahlbare Heizkostenabrechnung? Hilfe beim Staat beantragen

Die Wohnungswirtschaft weist darauf hin, dass Mieter:innen eine Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen könnten, wenn die Nachforderungen der Energieversorger das finanzielle Limit überschreiten würden. Wichtig dabei: Der Antrag muss schnell gestellt werden, nämlich in dem Monat, in dem die Heizkostenabrechnung zugestellt wurde.

BILD: Adobestock/ Gina Sanders
BILD: Adobestock/ Gina Sanders

Die Sorge um gestiegene Energiepreise geht um. Vielen Haushalten ging bereits oder geht in nächster Zeit die Nebenkostenabrechnung zu. Erhöhte Abschläge an Energieversorger oder auch die vom Vermieter erhöhten Abschläge für die monatlichen Nebenkosten belasten die Budgets der Mietenden bereits oder sind angekündigt.

Aktuell flattern die Nachzahlungsforderungen aus der Nebenkostenabrechnung oder Jahresabrechnung ins Haus. Was tun, wenn diese viel höher als erwartet ausfallen oder sogar die finanziellen Möglichkeiten übersteigen? Viele Verbraucher:innen haben einen Anspruch auf staatliche Unterstützung – auch wenn sie bisher keine staatlichen Leistungen beziehen.

Zu hohe Heizkosten?

Tipps für Mieter:innen: Auch wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens sonst keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, können Sie einen Anspruch auf Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt im Monat der Heizkostenabrechnung haben. Ebenso können höhere monatliche Abschläge für Heizkosten oder steigende Mietnebenkosten bei Geringverdienenden dazu führen, dass ein monatlicher Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen besteht.

Wenn Ihre Heizkosten-Nachzahlung so hoch ist, dass Sie sie nicht zahlen können, sollten Sie eine Übernahme der Kosten schriftlich beantragen: Sind Sie erwerbstätig oder -fähig, wenden Sie sich an das örtliche Jobcenter. Sonst ist das Sozialamt der richtige Ansprechpartner. Dies gilt etwa für Rentner:innen.

Forderungen aus Neben- und Heizkostenabrechnungen gelten nur als Bedarf in dem Monat, in dem Mieter:innen die Nachforderung erhalten.

Mehr Infos erhalten Sie z.B. bei einer Verbraucherzentrale, oder einem Mieterverein.

  • Musterformulare finden Sie auf energie-Hilfe.org
  • Onlineanträge können auch auf der Internetseite Sozialplattform gestellt werden.
  • Auch Sozialberatungsstellen können bei weitergehenden Fragen helfen.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen teilte mit:

„Mieter, deren finanzielles Limit durch hohe Nachforderungen der Energieversoger bei den Heizkostenabrechnungen überschritten wird, können eine Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen. Sie erhalten dann Bürgergeld für den Monat der finanziellen Überlastung“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Mit der einmaligen Zahlung sollen die finanziellen Belastungen durch Heizkosten für Mieter abgefedert werden.

„Bei der Fernwärmeversorgung herrscht aktuell totale Intransparenz, wie sich die Kosten zusammensetzen und wie teils extrem hohe Nachforderungen zustande kommen. Häufig gibt es vor Ort auch nur einen Fernwärmeanbieter, so dass monopolartige Strukturen bestehen. Das muss sich dringend ändern. Wir als Wohnungswirtschaft fordern deshalb seit langem eine gesetzlich vorgegebene Kostentransparenz und eine Preiskontrolle. Nur so werden sich horrende Summen bei den Betriebskosten-Nachzahlungen für Mieter künftig wirksam verhindern lassen“, sagt Gedaschko.

Quellen: Verbraucherzentrale/ GdW

Martina Eisinger

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