Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen weist daraufhin, dass insbesondere bei Mietwohnungen, die mit Fernwärme versorgt werden, die Nachforderungen der Versorger teilweise 1.000 bis 4.000 Euro betragen. In einem Presse-Hintergrundgespräch wies GdW-Präsident Axel Gedaschko darauf hin, dass die sozial orientierten Mitgliedsunternehmen des Verbandes nun vielfach wegen der hohen Nachzahlungen von Mietern kritisiert würden. Dabei seien Wohnungsunternehmen lediglich die „Überbringer der schlechten Nachricht“. Gleichzeitig erinnerte der GdW-Präsident daran, dass die Jobcenter bei einer finanziellen Überlastung der Haushalte durch Nachzahlungen für das Heizen einmalig die Kosten im Rahmen des Bürgergeldes übernehmen. Überlastete Haushalte müssen einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen. „Sie erhalten dann Bürgergeld für den Monat der finanziellen Überlastung“, erklärte Gedaschko. Wichtig sei dabei, dass der Antrag in dem Monat gestellt wird, in dem die Ausgaben für das Heizen angefallen sind. Bis Ende 2023 hatten Mieter dafür noch drei Monate Zeit – das ist ab diesem Jahr mit der kürzeren monatlichen Frist anders.
„Totale Intransparenz bei Fernwärme-Abrechnung“
In dem Hintergrundgespräch mit Pressevertretern verlangte Axel Gedaschko vom Gesetzgeber eine staatliche Preiskontrolle für Fernwärmelieferanten. In vielen Abrechnungsfällen sei nicht nachvollziehbar, wie die hohen Nachzahlungsforderungen zustande kommen. „Selbst den auf die Betriebskostenabrechnung spezialisierten Mitarbeitern unserer Mitgliedsunternehmen erschließt sich nicht immer, wie die Versorger rechnen“, berichtete Gedaschko. Bei der Fernwärmeversorgung herrsche aktuell totale Intransparenz. Häufig gebe es vor Ort auch nur einen Fernwärmeanbieter, so dass monopolartige Strukturen bestünden. „Das muss sich dringend ändern“, fordert Gedaschko, „die Wohnungswirtschaft fordern deshalb seit langem eine gesetzlich vorgegebene Kostentransparenz und eine Preiskontrolle. Nur so werden sich horrende Summen bei den Betriebskostennachzahlungen für Mieter künftig wirksam verhindern lassen“, sagte Axel Gedaschko.
Der GdW werde gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund ein Mieter-Informationsschreiben versenden, das auf den Rechtsanspruch des einmaligen Bürgergeldes aufmerksam machen soll. Wer diesen Antrag stellt, muss sich auf eine Bedürftigkeitsprüfung durch das Jobcenter einstellen. Einige Voraussetzungen müssen erfüllt sein, so muss man beispielsweise Auskunft über alle Vermögenswerte erteilen.
Gruppe Die Linke fordert umfassenden Schutz der Mieter vor Nachzahlungen
Unterdessen haben die Abgeordnetengruppe Die Linke im Bundestag einen Antrag auf verstärkten Mieterschutz vor Nachzahlungen eingebracht. Mieter sollen vor Kündigungen geschützt werden, wenn sie wegen Nachzahlungsforderungen für Heizkosten aus dem Jahr 2022 die Rechnungen verzögert oder gar nicht zahlen. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen „Heizkostennotfallplan“ vorzulegen. Konkret geht es darin um die Einführung „eines sofortigen Kündigungsmoratoriums“, das Kündigungen in der Folge von Mietschulden aufgrund erheblicher Heizkostennachzahlungen verbietet und langfristige Stundungen der Zahlungen ermöglicht. Zudem soll der Kohlendiodxid-Preis für Wärme gestrichen werden, „da er das Heizen weiter verteuert und keine ökologische Lenkungswirkung entfaltet“. Strom- und Gassperren für Privathaushalte aufgrund von Zahlungsunfähigkeit sollten verboten werden. Darüber hinaus wird die Einrichtung eines Härtefallfonds für Energieschulden und Heizkostennachzahlungen vorgeschlagen sowie die „dauerhafte Verlängerung der Antragsfrist für Bürgergeld zur Übernahme von Heizkostennachzahlungen von einem auf drei Monate nach Zahlungsfrist, wie es 2023 durch die Sonderregelung galt“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. (Red.)