Jobcenter können auf geringere Wohnkosten drängen
Mit dem Namenswechsel vom Bürgergeld hin zur Grundsicherung werden schärfere Sanktionsmöglichkeiten eingeführt. Bestandteil des Gesetzes ist unter anderem eine stärkere Betonung des Ziels der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung durch eine Stärkung des Vermittlungsvorrangs. Engere Grenzen können die Jobcenter auch bei den Kosten der Unterkunft, also der Wohnungsmiete, ziehen.
Das Ende der Karenzzeit
- Bisher wurden im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs die tatsächlichen Wohnkosten fast immer in voller Höhe übernommen. Das ändert sich:
- Deckelung ab Tag eins: Auch in der einjährigen Karenzzeit werden die Kosten künftig gedeckelt. Die Miete wird nur noch bis zum 1,5-Fachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze übernommen. Ausnahme: Für Familien mit Kindern sollen die Wohnkosten innerhalb der Karenzzeit auch dann übernommen werden, wenn sie die vorgesehene Obergrenze (1,5faches der Angemessenheit) überschreiten.
- Sofortige Prüfung: Die Jobcenter prüfen die Angemessenheit nun bereits zu Beginn des Leistungsbezugs und nicht mehr erst nach zwölf Monaten.
- Damit kann die Aufforderung des Jobcenters zur Kostensenkung, sprich zum Umzug in eine günstigere Mietwohnung, früher und verbindlicher kommen. Die „Kostensenkung“ zählt zu den Mitwirkungspflichten der Grundsicherungsempfänger.
Verschärfte Quadratmeter-Regel
Es findet ein Wechsel von einer eher großzügigen Einzelfallbetrachtung hin zu starren Richtwerten statt.
- Quadratmeter-Höchstmiete: Es wird künftig genauer darauf geachtet, dass nicht nur der Gesamtpreis, sondern auch der Preis pro Quadratmeter stimmt. Wer in einer sehr kleinen, aber teuren Wohnung lebt, könnte Probleme bekommen, da die Kosten auf die „angemessene“ Quadratmeterzahl heruntergerechnet werden.
Die Verschärfungen fallen in eine Zeit, in der viele Mieterhaushalte sich in einer finanziell angespannten Lage befinden und Wohnungslosigkeit zu einer realen Gefahr wird. Zahlreiche Sozialverbände und karitative Einrichtungen warnten in einem offenen Brief an die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen vor den Folgen: „Die sofortige Deckelung auf 150 Prozent der Angemessenheitsgrenze führt dazu, dass in der Karenzzeit Mietanteile nicht mehr vollständig übernommen werden – trotz fehlender Alternativen. Mietschulden sind absehbar und können Wohnungslosigkeit nach sich ziehen.“
Schon im Bürgergeld klafft eine Wohnkostenlücke
Bereits im August letzten Jahres hatte sich der Sozialverband VdK gegen Kürzungen bei den Wohnkosten ausgesprochen. Im Bundeshaushalt des vergangenen Jahres waren für diese Sozialleistung 13 Milliarden Euro vorgesehen. Hinzu kam ein Anteil in Milliardenhöhe, den die Kommunen übernahmen. Dennoch reichten diese Mittel nicht aus. Die VdK-Vorsitzende Verena Bentele erklärte dazu: „Viele Sozialgerichte bescheinigen den Jobcentern, dass die gewährten Wohnkosten zu niedrig und zu diesen Preisen keine Wohnungen zu finden sind.“ Die Folge sei, dass viele Familien im Bürgergeld einen Teil der Miete aus ihrem Regelsatz selbst zahlen müssen und dadurch weniger Geld etwa für Lebensmittel haben. „Diese sogenannte Wohnkostenlücke betrug 2024 fast 500 Millionen Euro im Jahr. Wer hier noch kürzen will, sorgt für massenweise Wohnungs- und Obdachlosigkeit“, erklärte Verena Bentele im August vergangenen Jahres.











