Wohnungsunternehmen bekommen leichter einen Härtefallkredit
Nach der Übernahme der Dezember-Abschlagszahlungen und dem Energiepreisdeckel ab März setzt die Bundesregierung jetzt einen dritten Vorschlag der Expertenkommission Gas und Wärme um: Ab sofort können Wohnungsunternehmen, die wegen der hohen Energiepreise in Liquiditätsengpässe geraten, speziell gesicherte KfW-Kredite in Anspruch nehmen. Am 15. Februar startete die KfW das neue „Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023“ (Kredit 805) des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Es richtet sich an Wohnungsunternehmen, die aufgrund der massiv gestiegenen Energiekosten eine aktuelle Liquiditätslücke schließen müssen. Das Programm beinhaltet die Risikoübernahme eines Kreditbetrags von 500.000 bis zu 10 Millionen Euro und einen leichteren Kreditzugang, bei dem der Bund 80 Prozent des Kreditrisikos übernimmt. Die Finanzierung erfolgt in Kooperation mit den Landesförderinstituten und Banken. Bedingung für den Kredit ist unter anderem, dass der Liquiditätsengpass seine Ursache in erhöhten Vorauszahlungen an die Energieversorger hat und Mieter bisher noch geringere Abschläge zahlen und die Erstattung aus der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse diese Differenz nicht ausgleicht.
Kredite sind über die Hausbanken zu beantragen
Der Kredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern bei einer Bank, Sparkasse oder bei einem Landesförderinstitut. Die Unternehmen erhalten die Förderung entweder als Kredit oder als Erhöhung der Kontokorrent-Kreditlinie. Den Zinssatz legen die Landesförderinstitute fest. Die Laufzeit der Risikoübernahme des Bundes beträgt maximal zwei Jahre.
Bundesbauministerin setzte sich für Hilfe ein
Die finanzielle Entlastung von Verbrauchern durch die staatliche Übernahme der Abschlagszahlung im Dezember und den Energiepreisdeckel auf Gas und Strom ab 2023 hatte die Bundesregierung bereits im Oktober 2022 beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt betonte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) in einer eigenen Stellungnahme zum Entlastungspaket, dass sie die Sorgen der Wohnungswirtschaft vor Insolvenzen eingebracht habe. „Bei manchen Unternehmen“, so die Ministerin damals, „reicht das Geld, das für die Wärmeversorgung der einzelnen Wohnungen vorgestreckt werden muss, für gerade mal fünf Monate.“
GdW warnte schon im Herbst vor Insolvenzen
Der GdW hatte das Bauministerium im Vorfeld der Koalitionsbeschlüsse auf die Gefahr von Insolvenzen von sozial orientierten Wohnungsunternehmen hingewiesen. GdW-Präsident Axel Gedaschko schloss aus einer Umfrage unter Mitgliedsunternehmen, dass 38 Prozent der Wohnungsunternehmen die Gaspreissteigerungen nicht aus eigener Liquidität bewältigen könnten und daher staatliche Hilfe bräuchten. Existenzbedrohend könne die Situation für 22 Prozent der sozial orientierten Wohnungsunternehmen in ganz Deutschland werden. In einigen Regionen Deutschlands werde mit Heizkostensteigerungen von 200 bis 300 Prozent gerechnet. Wohnungsunternehmen sowie ihre Mieter im ländlichen Raum träfen die Preissprünge besonders hart. Für eine Durchschnittswohnung mit 60 Quadratmetern müssten die Wohnungsunternehmen mit teilweise über 1.600 Euro voraussichtlicher Jahreskosten bei den Energieversorgern in Vorleistung gehen.
GdW-Präsident Axel Gedaschko, begrüßt nun das Härtefallprogramm ausdrücklich: „Großes Lob und Dank geht an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Es handelt sich um eine hervorragende Lösung für Wohnungsunternehmen, denen angesichts der massiv gestiegenen Energiekosten unverschuldet Zahlungsengpässe drohen. Mit dem Härtefallprogramm lassen sich die Liquiditätsengpässe überwinden.“
Detaillierte Informationen gibt es bei der KfW --> www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Wohnwirtschaft/Förderprodukte/BMWSB-Härtefallprogramm-Wohungsunternehmen-2023-(805)/index.html
Untenstehendes PDF zum Herunterladen: Merkblatt: Härtefallhilfen für Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger. Herausgeber: Bundesministerium für Wohnen und Klimaschutz (BMWK)