Building Information Modeling (BIM) hat zumindest im öffentlichen Sektor einen gesetzlichen Schub bekommen. Seit dem 1. Januar 2021 gilt eine BIM-Pflicht für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Geltungsbereiche sind der Infrastrukturbau und der infrastrukturbezogene Hochbau. Dabei würden viele Akteure am Bau eine Ausweitung der Pflicht auch auf private Bauvorhaben begrüßen. „Es bestehen viele Mehrwerte im Hinblick auf zukünftige Herausforderungen.
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Frank Urbansky

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