Förderung für klimaneutralen Gebäudebestand (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt finanzielle Unterstützung für die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen in Wohn- und Nicht-Wohngebäuden bereit. Die Förderung erfolgt in vier Hauptkategorien: Gebäudehülle, Anlagentechnik (ausgenommen Heizung), Wärmeerzeugungsanlagen (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung. Die Palette der förderfähigen Maßnahmen erstreckt sich von Dämmungen und dem Austausch von Fenstern bis hin zu neuen Lüftungsanlagen, Kältetechnik, Wärmepumpen und Innenbeleuchtungssystemen sowie dem Ersatz bestehender Heizungsanlagen.
Die Förderung erfolgt zu unterschiedlichen Sätzen, und sowohl Unternehmen als auch Contractoren haben die Möglichkeit, die Fördermittel zu beantragen. Es ist wichtig, den Antrag vor der Vergabe von Aufträgen für Lieferungen oder Dienstleistungen einzureichen. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung) sowie bei Projekten zur Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes ist die Inanspruchnahme eines Energieeffizienz-Experten, der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert ist, erforderlich. Der Prozess zur Beantragung der Förderung verläuft komplett online und die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu sieben Wochen nach Einreichung des Antrags beim BAFA.
Zusätzlich dazu trat am 1. Mai 2023 die überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms "Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz" (EEW) in Kraft, von der auch Immobilienunternehmen profitieren können. Diese Aktualisierung bringt Verbesserungen in Bezug auf die Förderung von Maßnahmen im Bereich tiefe Geothermie und Wärmedämmung mit sich.
Mehr unter www.bafa.de
Redaktion (allg.)
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