Anbau eines Wintergartens ist keine Modernisierung
Ein Eigentümer entschied sich, den bisher vorhandenen Balkon seiner vermieteten Wohnung zum Wintergarten umzubauen und daran anschließend einen neuen, sogenannten Vorsatzbalkon errichten zu lassen. Der Mieter zeigte sich damit nicht einverstanden, weswegen der Eigentümer die Zustimmung gerichtlich erzwingen wollte.
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