Mieter einer Eigentumswohnung muss nicht zustimmen

Anbau eines Wintergartens ist keine Modernisierung

Bestimmte Modernisierungsmaßnahmen müssen Mieter hinnehmen, weil dadurch die Wohnqualität spürbar verbessert wird oder auch Energie und Wasser gespart werden können. Ein neuer Wintergarten mit Vorsatzbalkon zählt allerdings nicht dazu.

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Ein Eigentümer entschied sich, den bisher vorhandenen Balkon seiner vermieteten Wohnung zum Wintergarten umzubauen und daran anschließend einen neuen, sogenannten Vorsatzbalkon errichten zu lassen. Der Mieter zeigte sich damit nicht einverstanden, weswegen der Eigentümer die Zustimmung gerichtlich erzwingen wollte.

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Artikel Anbau eines Wintergartens ist keine Modernisierung
Seite 48
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