Vom Einfamilienhaus in die barrierefreie Neubauwohnung gleich nebenan? Oder das Haus umbauen und mit anderen teilen? Zur Bilanz der 2021 gegründeten Wohnraumagentur in Göttingen gehören mittlerweile über 350 Beratungskontakte und viel Publicity mit Plakaten, Flyern, persönlichen Anschreiben, Ausstellungen und Workshops zu neuen Wohnformen sowie Veranstaltungen vor Ort in den großen Einfamilienhausgebieten der Stadt. „Dort sprechen wir insbesondere die Generation zwischen 50 und 70 Jahren an“, erklärt die Beraterin Johanna Kliegel. Da sei die Umzugs- bzw. Veränderungsbereitschaft erfahrungsgemäß am höchsten, weil die Kinder das Elternhaus meist gerade verlassen haben, so die Beraterin. Diese Menschen orientieren sich um. Zugleich sind sie diejenigen, „die ihre Eltern pflegen und sich deshalb für Lösungen interessieren, wie das später für sie selbst aussehen kann“.
Eigentümer und Mieter, die nach flächensparenden Wohnformen suchen, halten sich in der Beratung in etwa die Waage. Den größeren Handlungsspielraum haben meist die Eigentümer. Sie sind aufgrund der emotionalen Bindung an ihr Zuhause aber oft nicht so schnell bereit, ihre Wohnsituation zu ändern beziehungsweise umzuziehen wie die Mieter.
Gut Ding will Weile haben
Als Beispiel erzählt Johanna Kliegel von der Bewohnerin eines Einfamilienhauses: Sie hat sich gerade Hilfe bei der Zusammenstellung von Unterlagen für den Hausverkauf geholt. Ursprünglich war an eine Teilung gedacht, aus baulichen Gründen wurde dies aber wieder verworfen. Nach einigen Semestern Vermietung an einen Studenten hat sie sich dafür entschieden, in eine Drei-Zimmer-Mietwohnung in der Nachbarschaft zu ziehen und das Haus für eine junge Familie freizumachen.
Ein anderer Eigentümer hat – nachdem der Nachwuchs flügge geworden ist – das Souterrain zu einer kleinen Zweizimmerwohnung umgebaut, barrierearm und inzwischen von einer Seniorin bewohnt.
Die meisten Beratungskonzepte sind in der Umsetzung allerdings noch nicht so weit gediehen. „Sie brauchen von der Entscheidung bis zur Umsetzung eine gewisse Zeit“, resümiert Johanna Kliegel.
Ein älteres Paar beispielsweise würde das Einfamilienhaus für seine Kinder freimachen und in ein Tiny-House ziehen, das sollte dann aber auch auf demselben Grundstück stehen. Planungsrechtlich ist das jedoch nicht möglich. Die Fläche liegt nämlich in einem Bereich, der nicht bebaut werden darf. Das Haus in zwei Wohneinheiten aufzuteilen und gegebenenfalls noch anzubauen wäre dagegen eine Option, entsprach jedoch nicht den Vorstellungen des Paars. Das Tiny-House woanders platzieren? Auch das ist eine Überlegung wert. Eine Chance bestünde vielleicht über eine Initiative im Landkreis, die den Bau von Tiny-Houses plant. Das war Kliegels Empfehlung auf diese eher untypische Anfrage.
„Zimmer frei im Puppenhaus“
Viel häufiger geht es nach ihren Worten um gemeinschaftliches Wohnen, den Umbau des Einfamilienhauses oder den Umzug in eine kleinere, meist seniorengerechte barrierefreie Wohnung. Die Ausgangssituationen ähneln sich dabei häufig: Die Kinder sind aus dem Haus. Wie können die verbleibenden Eltern oder Elternteile das Erdgeschoss so ausbauen, dass es den Bedürfnissen entspricht? Manchmal sei noch ein Anbau notwendig und das Obergeschoss muss mit einem zweiten Eingang versehen werden, so dass dort ein anderer Haushalt einziehen kann.
Anregungen dazu lieferte jüngst die gemeinsame Ausstellung „Zimmer frei“ mit Architekturstudenten der Hochschule Biberach. Zu sehen waren Umbauentwürfe für vier typische Einfamilienhäuser im Göttinger Stadtteil Weende-Nord im „Puppenhaus-Format“. Eine gute Gelegenheit, mit potenziellen Umzugs- oder Umbauwilligen ins Gespräch zu kommen.
„Die meisten, die zu uns kommen, haben keinen konkreten Druck, etwa im nächsten Vierteljahr umzuziehen“, berichtet Beraterin Kliegel. Mit einer neuen Lebensphase finde aber ein Nachdenken statt: Was könnte oder sollte man vielleicht in ein bis fünf Jahren noch einmal an der eigenen Wohnsituation ändern? Auch wegen den relativ langfristigen Planungen beim Um- oder Ausbau sei es gut, diesen Vorlauf zu haben.
Mit Gutschein zur Fachberatung
Verkauf oder Vermietung des Hauses kommen ebenfalls in Betracht. Wenn dann in unmittelbarer Nachbarschaft ein neues Viertel mit seniorengerechten, teils barrierefreien Wohnungen entstehen soll, wie mit dem Quartier „Auf der Lieth“ am Rand der Siedlung Nikolausberg, liegt eine Alternative fürs Wohnen im Alter direkt vor der eigenen Haustür.
In diesem Ortsteil haben viele Ein- und Zweipersonenhaushalte aus Einfamilienhäusern Interesse an gemeinschaftlichen Wohnformen bekundet. Diesem Wunsch will die Stadt in dem neuen Viertel Rechnung tragen. Auch wie man die Einfamilienhäuser selbst dergestalt nutzen könnte, ist in den Beratungsgesprächen manchmal Thema. Dies war erst kürzlich bei einer auf Langfristigkeit angelegten Vierer-WG der Fall, die einen Hauskauf plant und im Zuge der Sanierung das Gebäude für eine variable Nutzung umgestalten will. Das bedeutet: Mögliche Trennwände oder Anschlüsse bereits mitzudenken, falls jemand wegzieht oder andere dazukommen.
Ein Aspekt, der in den Beratungsgesprächen immer wieder eine Rolle spielt: Welche Rechtsformkommt in Betracht – GbR, Genossenschaft oder Wohnungseigentümergemeinschaft? „Für solche speziellen Fragen geben wir Fachberatungsgutscheine aus“, so Johanna Kliegel. Damit verbunden ist ein Zuschuss von 200 Euro für eine Beratung beim spezialisierten Rechtsanwalt oder Architekten sowie eine entsprechende Expertenliste für gemeinschaftliches Wohnen.
Test mit „Tarzan und Jane“
Gute Vorbereitung und Beratung im Vorfeld, das ist de facto schon die sprichwörtliche halbe Miete. Zudem sei die Kooperation mit Wohnungsunternehmen eine wesentliche Voraussetzung, damit die Wohnraumagentur Umzugsalternativen in nennenswerter Zahl anbieten könne, meint Johanna Kliegel.
Beim 2024 fertiggestellten Projekt „Tarzan und Jane“ der städtischen Wohnungsbaugesellschaft mit 35 barrierearmen Neubauwohnungen in Weende-Nord waren testweise von vornherein fünf Mietwohnungen für Haushalte reserviert, die ihre Wohnfläche durch Umzug verkleinern wollten. Unter den Umzüglern war auch ein Paar, das sein Haus an eine Familie weitergegeben hat.
Inzwischen ist ein privates Wohnungsunternehmen ebenfalls für diese Idee offen. Das macht es Kliegel zufolge eher möglich, auch Bewohnern von Einfamilienhäusern, frei finanzierte altersgerechte Wohnungen anzubieten. Bei geförderten Wohnungen dieser Art liegen sie erfahrungsgemäß häufig über der Einkommensobergrenze. So war es auch beim Neubauprojekt „Tarzan und Jane“.
Im Bestand will man diesbezüglich ebenfalls neue Wege gehen, sobald das städtische Wohnungsunternehmen im Quartier Mittelberg einige Wohnungen für Umzugsinteressenten zur Verfügung stellt. Hier hat die Agentur dann auch Beispielgrundrisse und für eventuell freiwerdende Wohnungen ein Vorschlagsrecht aus ihrer Beratung heraus.
In Zukunft unentbehrlich
Inzwischen sind andere Kommunen hellhörig geworden, die vor derselben Frage stehen: Was passiert mit unseren Einfamilienhausgebieten, wenn Häuser und Bewohner in die Jahre kommen? „Ein Zukunftsthema“, sagt Johanna Kliegel. „Wir bekommen Anfragen aus umliegenden Städten wie Hildesheim, Hannover und Kassel, aber auch aus Kopenhagen. Wir tauschen uns sogar mit französischen Kommunen darüber aus, wie man ‚unsichtbaren‘ Wohnraum aktivieren kann.“
Dass die Wohnraumagentur Göttingen sich schnell entbehrlich machen könnte, glaubt sie vor diesem Hintergrund nicht. „Die gesellschaftlichen Fragen, die wir hier bearbeiten – Wohnungsknappheit, Klimakrise und demografischer Wandel – werden uns in den nächsten Jahrzehnten weiter begleiten.“ Das gilt nach ihren Worten ebenso für Themen wie Nachbarschaft, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Einsamkeit. Sie bleiben in der gesellschaftlichen Debatte präsent.
Carla Fritz
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Beitrag als PDF herunterladen | 410.07 KB |
◂ Heft-Navigation ▸











