Immer mehr Verbote für Kleinfeuerungsanlagen
Dies geschieht im Rahmen von Luftreinhalteplänen, aber auch Verbrennungsverbote in Kombination mit einem Anschlusszwang an das bestehende gemeindeeigene Nahwärmenetz sind längst keine Seltenheit mehr. Im Extremfall bedeutet ein Verbrennungsverbot sogar, dass keine moderne Pelletheizung mit Solarkollektoren zur Brauchwasser-Erwärmung installiert werden darf.
Wer eine Immobilie neu bauen oder gebraucht kaufen möchte, sollte sich daher in jedem Fall über bestehende Verbrennungsverbote informieren. Da es eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, wo ein derartiges Verbot festgelegt worden ist (Bebauungs- oder Luftreinhalteplan, Gemeindesatzung, Grundstück-Kaufvertrag) empfiehlt es sich, vor dem Kauf eines Kaminofens beim örtlichen SHK-Fachbetrieb nachzufragen.