Immer mehr Verbote für Kleinfeuerungsanlagen

Der Kaminofen im Eigenheim ist für viele Hausbesitzer ein wichtiges Stück Wohn- und Lebenskomfort. Das Flackern des offenen Feuers hat seinen ganz eigenen Reiz, zudem ist das Verbrennen von trocke­nem Holz auch ökologisch empfehlenswert – denn es wird nur soviel Kohlendioxid freigesetzt, wie das Holz während seines Wachstums gebunden hat. Was viele nicht wissen: In immer mehr Städten und Gemeinden in Deutschland ist der Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen untersagt.

Ein Kamin bedeutet für viele Mieter einen erhöhten Lebenskomfort, Foto: Foto: ZVSHK/txn
Ein Kamin bedeutet für viele Mieter einen erhöhten Lebenskomfort, Foto: Foto: ZVSHK/txn

Dies geschieht im Rahmen von Luftreinhalteplänen, aber auch Verbrennungsverbote in Kombination mit einem Anschlusszwang an das bestehende gemeindeeigene Nahwärmenetz sind längst keine Seltenheit mehr. Im Extremfall bedeutet ein Verbrennungsverbot sogar, dass keine moderne Pelletheizung mit Solarkollektoren zur Brauchwasser-Erwärmung installiert werden darf.

Wer eine Immobilie neu bauen oder gebraucht kaufen möchte, sollte sich daher in jedem Fall über bestehende Verbrennungsverbote informieren. Da es eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, wo ein derartiges Verbot festgelegt worden ist (Bebauungs- oder Luftreinhalteplan, Gemeindesatzung, Grundstück-Kaufvertrag) empfiehlt es sich, vor dem Kauf eines Kaminofens beim örtlichen SHK-Fachbetrieb nachzufragen.            

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