23. November 2009, 14:49 Uhr
Ein Garten kann seinem Besitzer viel Arbeit bereiten. Vor allem, wenn es in seinem Wohnort besondere Verordnungen für Gartenabfälle gibt. So entschied das Gericht, dass ein Eigentümer Zweige und Äste aus seinem Garten nicht einfach verbrennen dürfe. Denn die Gemeinde hatte eine Pflanzenabfallverordnung erlassen. Darin war geregelt, dass die Verwertung von Abfällen Vorrang habe vor ihrer Beseitigung. Der Grundstückseigentümer musste die Abfälle deshalb kompostieren.
Redaktion (allg.)
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