04. März 2010, 16:28 Uhr
Fällt einem Außendienstmitarbeiter eines Stromversorgers auf, dass ein Mieter seit rund 14 Jahren den Strom einer benachbarten Familie bezahlt, weil die Zähler verwechselt wurde, so kann der Mieter lediglich für die beiden letzten Abrechnungsjahre eine Erstattung verlangen. Für länger zurückliegende Zeiträume ist im Interesse der Rechtssicherheit Streit über Abrechnungsfehler ausgeschlossen.
Redaktion (allg.)
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