24. November 2009, 16:05 Uhr
Will ein Grundstückseigentümer auf dem Land bauen, so kann er nicht verlangen, dass die in der Nachbarschaft weidenden Tiere (hier: Pferde und Rinder) entfernt werden, weil er durch die "von den Tieren ausgehenden Gerüche" belästigt wird. Das gilt zumal dann, wenn die Kommune bewusst "Offenlandfläche von Verbuschung freihält" (=Weidefläche), um die Zerstörung der Natur durch die Baupläne auszugleichen.
Redaktion (allg.)
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Artikel Auf dem Land bauen
27.10.2025
Alternative Sanierungsstrategie für Quartiere










