Balkon

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Bild: weerachai/stock.adobe.com
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Der Vermieter darf beschädigte Balkonfliesen auch durch Estrich ersetzen. Voraussetzung dafür ist, dass die Fliesen den Balkon nicht "optisch besonders hervorgehoben haben".

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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