14. Januar 2010, 11:23 Uhr
Mit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses kann ein Antrag auf Feststellung des wirklich gefassten, aber vom Versammlungsleiter nicht festgestellten Beschlussinhalts verbunden werden. In diesem Fall: Bestellung des zweitplatzierten anstelle des erstplatzierten Bewerbers zum Verwalter. Dies setzt aber voraus, dass, abgesehen von der unrichtigen Feststellung des Abstimmungsergebnisses, sonst alle Erfordernisse eines wirksamen Beschlusses gegeben sind.
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Artikel Beschlussanfechtung
18.8.2026
Knappe Kapazitäten bei Hausverwaltungen










