Dachlawine zerstört Auto

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Wer sich sehenden Auges in Gefahr begibt, kann den Schaden an Leib und Gut später nicht auf andere abwälzen. Für eine Schnee- und Eiswalze, die von einem Hausdach auf einen am Anwesen abgestellten Pkw herabgestürzt und dort erhebliche Zerstörungen anrichtet, trägt nicht der Eigentümer des Hauses die Verantwortung, sondern der leichtsinnige Autobesitzer. Vom Hauseigentümer werden Sicherheitsmaßnahmen wie das Anbringen von Schneefanggittern oder Warnschildern nur beim Vorliegen 'besonderer Umstände‘ verlangt. Allein die allgemeine Gefahr, dass von einem schneebedeckten Dach Lawinen abgehen können, begründet noch keine Pflicht, solche Vorkehrungen treffen zu müssen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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