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Geleerte Mülltonnen müssen nicht sofort zurück

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Bild: mrmohock/stock.adobe.com
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Es versteht sich von selbst, dass Mülltonnen und -container nach deren Leerung nicht allzu lange im Wege stehen sollten. Das kann zu Störungen für Passanten und zu Unfällen führen. Doch ein Vermieter muss die Tonnen im Regelfall nicht unverzüglich auf ihren Stellplatz zurückbringen. Ein Autobesitzer verklagte den Eigentümer eines Mietshauses auf Schadenersatz in Höhe von knapp 9.000 Euro. Er war der Meinung, der Beklagte habe seinen Müllcontainer ohne Not auf der Straße stehen lassen, wodurch es nach einem starken Windstoß zu Schäden an seinem Fahrzeug gekommen sei. Der Tag sei sehr stürmisch gewesen, deswegen hätte der Vermieter rascher reagieren müssen, um solch ein Ereignis zu vermeiden. Es handle sich hier um eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Das Landgericht Darmstadt entschied in diesem Fall: Ein Gebäude einschließlich seiner Außenanlagen muss so unterhalten werden, dass es ohne Gefährdung anderer den ortsüblichen Witterungsverhältnissen standhalten kann. Dazu gehöre es auch, dass die Pedalbremsen bei einem Müllcontainer festgestellt werden. Der Beklagte habe davon ausgehen dürfen, dass das beauftragte Entsorgungsunternehmen dafür sorgt. Eine Verpflichtung, immer sofort zum Rücktransport in die Garage zur Stelle zu sein, existiere im konkreten Fall nicht, zumal die Wetterlage auch nicht eindeutig geklärt war.

Landgericht Darmstadt

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Urteil vom 23. 06. 2023

Az.: 19a O 23/23

Redaktion (allg.)

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Artikel Geleerte Mülltonnen müssen nicht sofort zurück
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