An der Haustür?

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Bild: AlenKadr/stock.adobe.com
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Mietverträge, die an der Haustür (wenn der Vermieter den Mieter aufsucht) unterschrieben oder geändert werden, kann der Mieter widerrufen. Hier ist das Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften anwendbar.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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