29. Oktober 2009, 12:04 Uhr
Leben Mutter und Tochter in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft und kauft die Tochter ein Grundstück, auf dem sodann ein Haus gebaut wird, so kann die Tochter die Eigenheimzulage beanspruchen, auch wenn zunächst nur die Mutter die Kreditraten trägt, wofür die (arbeitslose) Tochter gesamtschuldnerisch haftet. Handelt es sich nicht um eine Schenkung der Mutter an ihre Tochter (wofür es einer notariellen Beurkundung bedurft hätte), so darf das Finanzamt nicht von einer mittelbaren (Grundstücks)Schenkung ausgehen.
Redaktion (allg.)
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Artikel Eigenheimzulage
16.1.2024
Zwangsversteigung Mehrfamilienhaus










