Einbruch
1167
03. November 2009, 16:09 Uhr
Nach einem Wohnungseinbruch muss der Schaden der Versicherung sofort gemeldet werden. Andernfalls kann die Versicherung die Zahlung verweigern. In dem Fall hatte ein Versicherter erst zwei Wochen nach Bemerken des Einbruchs das ausgefüllte Formular an seine Versicherung geschickt. Diese war wegen der verstrichenen Zeit nicht bereit zu zahlen. Das Gericht gab ihr Recht.
Redaktion (allg.)
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Kommt die Pflicht für Elementarschadenversicherung?










