Erotik-Shop?
1167
11. November 2009, 14:44 Uhr
Wohnungseigentümer müssen es nicht hinnehmen, wenn in ihrer zum Teil gewerblich genutzten Anlage ein anderer Eigentümer einen Erotik-Shop mit Videokabinen betreibt, wie es die Leuchtreklame vor der Anlage ankündigt. Der "erhebliche Publikumsverkehr bis in die Morgenstunden" stört die Mitbewohner zu Recht.
Redaktion (allg.)
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