Familie kapert Wohnung im Handstreich
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04. April 2019, 09:51 Uhr
Aus dem Tatbestand
Doch auf eine nicht nachvollziehbare Art und Weise war ein Ehepaar mit Kindern an den Schlüssel gekommen, hatte die Wohnung bezogen und das Schloss austauschen lassen. Der Eigentümer strengte eine sofortige Räumung an – ohne Gewährung weiterer Fristen. Das Ehepaar verwies auf seine Kinder und verweigerte einen kurzfristigen Auszug.
Aus den Entscheidungsgründen
Doch die Justiz spielte in diesem Fall nicht mit. Angesichts des Verhaltens der Betroffenen (nächtlicher Lärm, Verursachung eines Wasserschadens und Bezug des Objekts ohne Rücksprache) müsse keine Räumungsfrist gewährt werden.
Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern
Gericht: AG München
Aktenzeichen: 433 C 777/18
Urteil vom: 25.04.2018
Redaktion (allg.)
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