Familie kapert Wohnung im Handstreich

Es war eine höchst ungewöhnliche Situation, mit der ein Wohnungseigentümer im Großraum München konfrontiert wurde. Er hatte seine Ein-Zimmer-Wohnung einem Mieter wegen fortdauernder Ruhestörung gekündigt, das Objekt wurde schließlich auch zurückgegeben.

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Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com
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Aus dem Tatbestand

Doch auf eine nicht nachvollziehbare Art und Weise war ein Ehepaar mit Kindern an den Schlüssel gekommen, hatte die Wohnung bezogen und das Schloss austauschen lassen. Der Eigentümer strengte eine sofortige Räumung an – ohne Gewährung weiterer Fristen. Das Ehepaar verwies auf seine Kinder und verweigerte einen kurzfristigen Auszug.

Aus den Entscheidungsgründen

Doch die Justiz spielte in diesem Fall nicht mit. Angesichts des Verhaltens der Betroffenen (nächtlicher Lärm, Verursachung eines Wasserschadens und Bezug des Objekts ohne Rücksprache) müsse keine Räumungsfrist gewährt werden.

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern

Gericht: AG München
Aktenzeichen: 433 C 777/18
Urteil vom: 25.04.2018

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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