19. November 2009, 13:41 Uhr
Mindert ein Mieter die Miete, weil in einigen Räumen Feuchtigkeitsschäden aufgetreten sind, so muss er das einbehaltene Geld zu einem Großteil nachzahlen, wenn er bis auf ein Zimmer alle betroffenen Räume falsch belüftet hat und die Feuchtigkeit dadurch nur sehr langsam abziehen konnte.
Redaktion (allg.)
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Artikel Feuchtigkeitsschäden










