Der Hausratsversicherer muss in folgendem Fall zahlen: Die Versicherungsnehmerin geht zu Weihnachten kurz mit ihrem quengelnden Kind auf die Straße, um den neuen Puppenwagen vor der Haustür auszuprobieren. Sie denkt dabei nicht an das Adventsgesteck mit brennenden Kerzen, die erst zu einem Viertel herabgebrannt sind. Ihr Ehemann ist zu Hause geblieben, hat die Kerzen jedoch nicht direkt im Blickpunkt - es kommt zum Brand.
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