Gasfeuerungsanlagen

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Bild: AlenKadr/stock.adobe.com
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Wartungskosten für Gasfeuerungsanlagen mit Außenwandheizer sind im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegbar (vgl. Anlage 3 zu § 27 II. BV).

Redaktion (allg.)

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