Geschäftsräume renovieren?
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11. November 2009, 14:44 Uhr
Bei der Zwangsversteigerung erwarb ein Ehepaar Räume in einer Wohnungseigentumsanlage, die als Laden an einen Juwelier vermietet waren. Wenig später wurde nach einem Beschluss der Eigentümerversammlung aus zurückliegenden Jahren die Fassade der Anlage renoviert. Gerüst und dunkle Planen machten die Schmuck-Boutique zwei Monate lang "unsichtbar". Weil er 40 % des Umsatzes wegen dieser Renovierung eingebüßt hatte, forderte der Ladenbesitzer von den Eigentümern knapp 20.000 Mark Schadenersatz - ohne Erfolg. Die Renovierung vor Weihnachten war unumgänglich und dem Vermieter nicht anzulasten, auch weil sie lange vor dem Kauf beschlossen worden war.
Redaktion (allg.)
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