Grundsteuer abrechnen

1167
Bild: itchaznong/stock.adobe.com
Bild: itchaznong/stock.adobe.com

Sieht ein Mietvertrag für die Abrechnung der Nebenkosten, von den Heizungs- und Warmwasserkosten abgesehen, die Aufteilung nach der Wohnfläche vor, so kann der Vermieter die Grundsteuer nicht nach der Zahl der Wohnungen auf die Mieter umlegen - auch wenn dies abrechnungstechnisch konkret zugerechnet werden könnte.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Grundsteuer abrechnen
31.3.2025
Was bedeutet das für Eigentümer und Vermieter?
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Neuregelung der Grundsteuer, die eine gerechtere und aktuellere Berechnung gewährleisten soll, aber auch viele Fragen mit sich bringt. Hier lesen Sie die wichtigsten...
26.11.2025
Übergangsfrist abgelaufen
Die Wärmepumpe ist das Symbol der Energiewende. Mit zunehmender Verbreitung dieser Technologie in Mehrparteienhäusern fragen sich Gebäudeeigentümer und Verwalter, wie sie eine verbrauchsabhängige...
7.7.2026
Heizkosten richtig abrechnen
Steigende Energiepreise werden zunehmend zur Belastung. Umso mehr steigt die Relevanz der jährlichen Heizkostenabrechnung. Sie soll rechtssicher und korrekt sein sowie alle Gegebenheiten der...
2.10.2025
Effizient heizen, Kosten senken, Klima schützen
Ob Neubau oder Bestand: Wärmepumpen gelten als Schlüsseltechnologie für klimafreundliches Wohnen. Sie senken Kosten, schonen das Klima und erfüllen die Anforderungen des GEG. Am 1. Oktober endete das...
5.9.2024
Submetering offen für Neues
Wie die Interoperabilität von Erfassungsgeräten die Zusammenarbeit zwischen Messdienstleistern und Immobilienverantwortlichen verändern kann.
6.11.2024
Reform der Grundsteuer
Die Reform der Grundsteuer hat für viel Unzufriedenheit unter deutschen Immobilien-eigentümern geführt. Nicht wenige fühlten sich durch die Neufestsetzungen ungerecht behandelt.