Heizkostenabrechnung bei Wärmepumpen ist jetzt Pflicht
Bislang brauchten Vermieter von Mehrparteienhäusern, die mit einer Wärmepumpe ausgestattet sind, keine Heizkostenabrechnung zu erstellen. Doch diese Ausnahme in der Heizkostenverordnung (HKVO § 11, Absatz 1, Nummer 3) hat der Gesetzgeber mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und einer entsprechenden Änderung der Heizkostenverordnung gestrichen. Nun müssen sie die umlagefähigen Kosten gemäß Heizkostenverordnung § 7, Absatz 2, bei Wärmepumpen ebenfalls abrechnen. Wie bei Erdgas- und Ölheizungen sowie Fernwärme ist es jetzt Pflicht.
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Arne Dettmann
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