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Heizkostenabrechnung bei Wärmepumpen ist jetzt Pflicht

Die Wärmepumpe ist das Symbol der Energiewende. Mit zunehmender Verbreitung dieser Technologie in Mehrparteienhäusern fragen sich Gebäudeeigentümer und Verwalter, wie sie eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung erstellen. Denn diese ist seit dem 1. Oktober 2024 Pflicht.

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 Bild: I. Balabanova/Shutterstock
Bild: I. Balabanova/Shutterstock

Bislang brauchten Vermieter von Mehrparteienhäusern, die mit einer Wärmepumpe ausgestattet sind, keine Heizkostenabrechnung zu erstellen. Doch diese Ausnahme in der Heizkostenverordnung (HKVO § 11, Absatz 1, Nummer 3) hat der Gesetzgeber mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und einer entsprechenden Änderung der Heizkostenverordnung gestrichen. Nun müssen sie die umlagefähigen Kosten gemäß Heizkostenverordnung § 7, Absatz 2, bei Wärmepumpen ebenfalls abrechnen. Wie bei Erdgas- und Ölheizungen sowie Fernwärme ist es jetzt Pflicht.

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Arne Dettmann

Arne Dettmann

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Artikel Heizkostenabrechnung bei Wärmepumpen ist jetzt Pflicht
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