Hausratversicherung
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03. November 2009, 16:22 Uhr
Hat eine Hausbesitzerin im Rahmen einer Hausratversicherung eine Pauschalversicherung für Sonderverglasungen abgeschlossen, so muss die Versicherung einen Hagelschaden auch dann regulieren, wenn die weitere Versicherungsmöglichkeit für Verglasungen aus Kunststoff sowie Glaskeramik-Kochflächen nicht angekreuzt ist und es sich bei dem beschädigten Dach um ein zwischen Garage und Hausdach angebrachtes Wetterschutzdach aus Gründ- bzw. Thermoglas handelt. Ein durchschnittlich verständiger Versicherter darf davon ausgehen, dass jede Form von Glas versichert ist.
Redaktion (allg.)
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