29. Oktober 2009, 13:03 Uhr
In dem Fall hatte die Hecke des Nachbarn, welche mit einem Abstand von 50 cm zum Nachbargrundstück stand, seit über 5 Jahren eine Höhe von 3 Metern. Dieser Zustand sollte beseitigt werden, da der Schattenwurf der Hecke die Grundstücksnutzung des anderen Nachbarn beeinträchtigte. Das Gericht entschied, die Hecke muss entweder auf 1,50 m zurückgeschnitten oder, aufgrund ihrer Höhe, auf einen Grenzabstand von 75 cm zurückversetzt werden. Unerheblich sei, dass die Hecke von den früheren Eigentümern des Grundstücks angepflanzt wurde. Eine Verpflichtung zur Beseitigung der Hecke insgesamt besteht indes nicht.
Redaktion (allg.)
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Artikel Heckenabstand










