23. November 2009, 14:49 Uhr
Errichtet ein Grundstücksbesitzer in einem Mischgebiet einen Hundezwinger, in dem er gewerbsmäßig Riesenschnauzer züchtet, so können die Nachbarn die Zucht untersagen lassen. Das Gericht meinte, dass ein Gewerbebetrieb in einem Mischgebiet üblich sei, jedoch das Wohnen dort nicht gestört werden dürfe. Das Bellen und Jaulen der (hier: mindestens sieben) Hunde störe jedoch erheblich. Letztlich ist es aber eine Frage des Einzelfalls.
Redaktion (allg.)
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