Keine Entschädigung
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27. Oktober 2009, 13:13 Uhr
Der Vermieter einer geräumten Wohnung, der noch keinen Schlüssel erhalten hat, kann keine Entschädigung wegen verspäteter Rückgabe verlangen, wenn der Mieter den Schlüssel nur deshalb nicht zurückgegeben hat, weil er auf Wunsch des Vermieters noch Mängel beseitigen muss. Es fehlt deshalb bereits an einem Rücknahmewillen des Vermieters.
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