Keine Renovierung

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Bild: MQ-Illustrations/stock.adobe.com
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Haben Vermieter und Mieter nichts über die Art der Renovierung bei einem Auszug vereinbart, so kann der Wohnungsbesitzer nicht verlangen, dass die Wände in einen tapezierfähigen Zustand gesetzt werden. Hat der Mieter mittels einer Lasur aus Kalk- und Leim-Bindemitteln der (beim Einzug unrenovierten) Wohnung einen südeuropäischen Anstrich gegeben, so muss er diesen nicht wieder entfernen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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