07. Dezember 2009, 15:08 Uhr
Mieter, die mit der Miete in Rückstand geraten, riskieren die fristlose Kündigung - auch wenn sie plötzlich schnell nachzahlen, sich aber um Einiges (hier 30 Mark) verrechnen. Der Mieter hatte im März weniger als die Hälfte und im April gar keine Miete gezahlt. Als der Vermieter die Räumung durchsetzte, zahlte er schnell nach, verrechnete sich aber und blieb 30 Mark schuldig - Pech für ihn.Zwar habe der Mieter die Schonfrist von einem Monat, entschieden die Richter, um den Mietrückstand nach Zustellung der Räumungsklage nachzahlen zu können. Dann wäre die Kündigung unwirksam. Aber hier hatte der Mieter zu wenig gezahlt, und die Kündigung ging in Ordnung.
Landgericht Hamburg
Redaktion (allg.)
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Artikel Kündigung bei Mietrückstand?










