In diesem Zusammenhang stellt sich häufig die Frage, ob vor der Kündigung eine Abmahnung erforderlich ist. Liegt die Störung des Hausfriedens in einer Auseinandersetzung unter den Mietern, stellt sich darüber hinaus regelmäßig das Problem der Beweismöglichkeiten. Zu beiden Themen bietet die Entscheidung des Amtsgerichts Neukölln Anschauungsmaterial.
Urteil: Ein Anspruch auf Parteivernehmung besteht nur im Ausnahmefall
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 9. Mai 2023 – Az. 18 C 298/22
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Dr. Jonas Müller

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