Kündigungsfristen

1167
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Der Mieter kann ein schon zu einem späteren Zeitpunkt gekündigtes Mietverhältnis erneut zu einem früheren Zeitpunkt kündigen, wenn durch eine Gesetzesänderung Kündigungsfristen verkürzt wurden. Ein Formularvertrag, der auf die gesetzlichen Kündigungsfristen verweist und in einer Fußnote die derzeitigen gesetzlichen Kündigungsfristen wiedergibt, enthält keine Vereinbarung im Sinne der Überleitungsvorschriften zur Mietrechtsreform, so dass der Mieter solche Verträge mit einer Frist von drei Monaten kündigen kann.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Kündigungsfristen
25.11.2025
Mit Inkrafttreten der Mietrechtsnovelle 2025 hat der Gesetzgeber den Kündigungsschutz für Mieter deutlich erweitert. Betroffen sind in erster Linie Mietverhältnisse ab einer Wohndauer von zehn Jahren...
15.5.2025
Einfaches Bauen nach dem Hamburg-Standard
Im Bund wird seit vielen Monaten darüber diskutiert, wie die Möglichkeit für das Bauen mit reduzierten Standards – ein Gebäudetyp E – rechtssicher verankert werden kann. Derweil haben die Hamburger...
14.3.2024
Steuern sparen
Mit der vermietung einer Immobilie an Angehörige können die Vermietenden Steuern sparen. Aber Achtung: Die Miete sollte nicht zu niedrig angesetzt werden. Um im vollen Umfang Ausgaben für das...
23.7.2024
Gesetz gegen Schrottimmobilien erhält breite Unterstützung
Mit Schrottimmobilien wird in Deutschland zum Teil ein dubioses Spiel betrieben. Bundesjustizminister Marco Buschmann spricht von einer „Schrottimmobilien-Mafia“, die ganze Stadtteile in die soziale...
29.1.2026
Selbst wenn der Erwerber eines mit einem Zweiparteienhauses bebauten Grundstücks eine Wohnung in dem Objekt bereits bezogen hat, steht ihm kein persönliches Kündigungsrecht gem. § 573a Abs. 1 BGB...
17.4.2025
Eigenbedarfskündigung
Hat der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) gekündigt, hat er - zur Vermeidung eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens - den Mieter auf einen späteren Wegfall des...