21. Januar 2010, 15:00 Uhr
Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht eindeutig geregelt, dass die Mieter der Wohnungen die Räumpflicht auf dem Bürgersteig zu erfüllen haben, so sind die Eigentümer als Gesamtschuldner schadenersatzpflichtig, wenn jemand auf dem Gehweg vor dem Haus auf Herbstlaub ausrutscht und sich verletzt. Denn in diesem Fall traf sie die Pflicht, das Laub zu beseitigen.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Laub
25.4.2024
Unterstützung für Wohneigentümergemeinschaften










