Leichtsinn geht durch

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Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com
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Zieht ein Wohnungseigentümer seine Tür für die Zeit eines Kurzeinkaufs nur zu, ohne sie zu verschließen, behält er trotzdem seine Hausratsversicherung, wenn bei ihm eingebrochen wird. Denn er hat zwar nachlässig, aber nicht grob fahrlässig gehandelt.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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