Leichtsinn geht durch
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26. November 2009, 13:25 Uhr
Zieht ein Wohnungseigentümer seine Tür für die Zeit eines Kurzeinkaufs nur zu, ohne sie zu verschließen, behält er trotzdem seine Hausratsversicherung, wenn bei ihm eingebrochen wird. Denn er hat zwar nachlässig, aber nicht grob fahrlässig gehandelt.
Redaktion (allg.)
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