Mäuseplage erlaubt fristlosen Auszug
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11. November 2009, 10:02 Uhr
Erleben Mieter über längere Zeit eine regelrechte Mäuseplage, die vom Vermieter nicht intensiv genug angegangen wird, so rechtfertigt dies die fristlose Auflösung des Mietverhältnisses durch die Mieter (die hier zum Teil "panikartig" die Wohnung verlassen hatten, nachdem sich bis zu zehn Mäuse in der Wohnung tummelten).
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Artikel Mäuseplage erlaubt fristlosen Auszug
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Testamentarische Aufteilung von Immobilienvermögen










