07. Dezember 2009, 13:31 Uhr
Vermieter, die die Miete per Lastschrift einziehen, müssen selbst dafür sorgen, dass dieses System funktioniert. Der Vermieter ist nicht berechtigt, wegen Mietrückständen zu kündigen. Hier hatte der Vermieter selbst über ein Jahr darauf verzichtet, das Geld abzubuchen. Damit habe er die Schulden selbst herbeigeführt.
Redaktion (allg.)
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Artikel Miete per Lastschrift
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