Die Abschaltung des 2G-Netzes
Aufzugsbetreiber stehen vor Mobilfunk-Umbruch
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08. August 2025, 11:28 Uhr
Mit der Abschaltung des Netzes wird eine Aufrüstung auf gängige Verbindungsstandards erforderlich, damit der Notruf weiterhin funktioniert. Ein rund um die Uhr funktionierendes 2-Wege-Kommunikationssystem zählt gemäß der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 zu den sogenannten Betreiberpflichten und ist Voraussetzung dafür, dass der Aufzug überhaupt benutzt werden darf.
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Ralf Schlüter
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Artikel Aufzugsbetreiber stehen vor Mobilfunk-Umbruch
Seite 38 bis 39
1.4.2025
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