Aufzugsanlagen müssen aus nachvollziehbaren Gründen strenge Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dafür gibt es zahlreiche gesetzliche Vorschriften. Die wichtigste ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie schreibt regelmäßige Prüfungen, sogenannte wiederkehrende Prüfungen, für alle Aufzugsanlagen vor. Diese Vorschrift ist für alle Betreiber – und das sind in Immobilienunternehmen häufig auch die Verwalter – verbindlich.
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Frank Urbansky
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