Nicht zu bunt

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Bild: sebra/stock.adobe.com
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Muss der Mieter kurz vor Auszug renovieren, darf er die Wände nicht in schrillen Farben oder zweifarbigen braunen Mustern streichen.
Pastelltöne sind erlaubt.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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