Privatsphäre

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Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com
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Manchmal sind die lieben Kleinen wirklich frech. So machte sich ein Halbwüchsiger aus Bayern einen Spaß daraus, gemeinsam mit einem Freund durch Fenster einer im Erdgeschoss gelegenen Wohnung zu schauen. Dabei schnitten die beiden auch noch Grimassen. Das verletzt eindeutig die Privatsphäre der Nachbarn, entschied das Gericht. Es verpflichtete den Großvater, der in diesem Fall Erziehungsberechtigter war, zum Einschreiten. Er müsse dafür sorgen, dass seine Enkel nicht ständig Mitbewohner belauerten.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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