11. März 2010, 11:47 Uhr
Typische Lärmbeeinträchtigungen durch spielende Kinder sind im Rahmen des geordneten Zusammenlebens der Wohnungseigentümer hinzunehmen. Dazu zählt nicht, wenn in der Wohnung Tennis gespielt wird.
Redaktion (allg.)
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Artikel Spiel zu laut?
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Erleichterung bei Gebäudeinvestitionen geplant










