Spiel zu laut?

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Bild: vegefox.com/stock.adobe.com
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Typische Lärmbeeinträchtigungen durch spielende Kinder sind im Rahmen des geordneten Zusammenlebens der Wohnungseigentümer hinzunehmen. Dazu zählt nicht, wenn in der Wohnung Tennis gespielt wird.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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